|
KULTUR
Popcorn: der Dauerbrenner an der Süßwarentheke. Popcorn ist und bleibt der Renner unter den Concessions: Es lässt sich einfach herstellen, appetitlich anbieten und erfreut sich bereits seit Jahrzehnten größter Beliebtheit beim Kinopublikum Kleiner Rückblick: Mais im frühen Mexiko. Die Ursprünge des heiß begehrten Snacks gehen weit zurück: Archäologische Funde belegen, dass die Maispflanze bereits um 2.500 v. Chr. in der Zentralen Hochebene Mexikos angebaut wurde. Für die Azteken war Mais ein wichtiges Nahrungsmittel, das darüber hinaus auch als Dekoration für Kopfschmuck oder sogar als „Orakel“ Verwendung fand: Erfahrene Medizinmänner warfen dazu die Körner in ein offenes Feuer und deuteten anhand der „Poprichtung“ die Zukunft. 1493 brachte Amerika-Entdecker Christopher Columbus den Mais nach Europa. Ein ausgedehnter Anbau wurde aber erst Mitte des 18. Jahrhunderts durch die Erfindung des Pflugs möglich. Die Erfindung der Popcornmaschine. 1885 erfand der Amerikaner Charles Cretors die Popcornmaschine. Eigentlich handelte es sich bei dem Gerät um einen Erdnussröster, zu dem es zusätzlich einen Aufsatz für die Popcorn-Herstellung gab. Der Durchbruch gelang C. Cretors & Co. 1893 auf der „Columbian Exhibition“ in Chicago, wo man einem breiten Publikum die erste mobile gasbetriebene Popcornmaschine vorstellte Ein Snack etabliert sich.
Mitte der 80er Jahre wurde die
Popcorn- maschine – und mit ihr auch das Popcorn – von
OCTAGON schließlich in deutschen Filmtheatern etabliert. Wie wird aus Mais Popcorn?
Beim Erhitzen dehnt sich das Wasser
im Inneren des Maiskorns aus, bis die harte Schale dem
Druck nicht mehr standhalten kann und platzt. Das
passiert bei ca. 240 bis 260 Grad Celsius. Im Bruchteil
einer Sekunde bläht sich die überhitzte Stärke unter dem
Druck des Wasserdampfs auf, tritt in einer schaumartigen
Struktur aus und verliert dabei sofort an Temperatur.
Durch die rapide Abkühlung erstarrt sie noch kurz vor
dem Ende der „Explosion“. Popcorn ist damit nichts
anderes als eine kleine „eingefrorene Explosion“.
So funktioniert eine Popcornmaschine. Das Prinzip heutiger Popcornmaschinen ist einfach erklärt: In der Maschine befindet sich ein schwenkbarer Kessel, der elektrisch beheizt wird. So kann der Mais ruckzuck auf über 250 Grad Celsius erhitzt werden. Meist ragt von oben ein Rührwerk in den Kessel, der Maiskörner, Zucker oder Salz ständig umrührt und so das Anbrennen verhindert. Der Kessel wird von oben mit einem leichten Blechdeckel geschlossen, der durch den Druck der gepoppten Körner wieder angehoben wird. Viele Maschinen haben noch eine beheizte Bodenplatte im Gehäuse, um das fertige Popcorn warm zu halten. Hinweis für Ernährungsbewusste. Traditionelle Volksfeste rechtlich besser schützenen Für einen rechtlichen Schutz traditioneller Volksfeste mit Blick auf die Festplätze und die Öffnungszeiten tritt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/1312) ein. Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, entsprechend auf die Kommunen einzuwirken. In der Gewerbeordnung sollte darüber hinaus ein einheitlicher Gewerbebegriff für Schausteller eingeführt werden, um einheitliche Regelungen für das gesamte Schaustellergewerbe zu erreichen, so die Unionsfraktion. Im Gaststättengesetz wollen die Abgeordneten die Möglichkeit einer standortunabhängigen Dauererlaubnis für den Betrieb reisender Zeltgaststätten, Imbiss- und Ausschankbetriebe auf Volksfesten einfügen. Beim Immissions- und Nachbarschaftsrecht dürften die Länder und Kommunen nicht zu "überzogenen Ausformulierungen gegenüber Volksfesten" beitragen, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion ruft die Kommunen auf, Volksfeste in eigener Trägerschaft zu veranstalten und dafür zu sorgen, dass dort weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel und schaustellerische Dienstleistungen gewährt wird. Ebenso sollten Schaustellerbetriebe auf Volksfesten nicht durch zunehmende Bagatellsteuern oder höhere Gebühren ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe belastet werden. Schließlich setzen sich die Abgeordneten auch dafür ein, eine Chancengleichheit in der Schulausbildung von reisenden Schaustellerkindern und eine finanzielle Entlastung für die beruflich bedingt hohen Schulausbildungskosten von Schaustellerfamilien durch eine höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten herzustellen.
Kirmesorgel |
|
|